Mischkonsum: Verschiedene Drogen und ihre Wirkung

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (57 Bewertungen; 4,63 von 5)
Loading ratings...Loading...

Mischkonsum hat oft unvorhersehbare Konsequenzen, was diese Art der Drogeneinnahme im Straßenverkehr besonders gefährlich macht. Dabei müssen Verkehrssündern mit teils heftigen Strafen rechnen, wenn sie im absoluten Rausch ein Kraftfahrzeug führen.

FAQ: Mischkonsum

Haben Fahrer bei einem Mischkonsum mehrere Substanzen konsumiert?

Ja, der Begriff beschreibt einen Verstoß, bei dem Fahrer mindestens zwei verschiedene Substanzen konsumiert haben und diese nachweisbar sind.

Kann ein Mischkonsum auch vorliegen, wenn es sich um Medikamente handelt?

Ja, das ist durchaus möglich. Oft sind die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Stoffen und im Zusammenhang mit anderen Drogen oder Alkohol nicht ausreichend bekannt und/oder gefährlich.

Hat ein Mischkonsum Sanktionen zur Folge?

Ja, hierbei handelt es sich um „Drogen am Steuer“, was 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot nach sich ziehen kann. Darüber hinaus kann eine MPU angeordnet werden.

Die Kombination aus Alkohol und Drogen hat gefährliche Wechselwirkungen

Mischkonsum kann Halluzinationen und Wahrnehmungsstörungen verursachen.
Mischkonsum kann Halluzinationen und Wahrnehmungsstörungen verursachen.
Die Kombination aus Alkohol und Drogen erhöht im Straßenverkehr die Unfallgefahr immens.
Die Kombination aus Alkohol und Drogen erhöht im Straßenverkehr die Unfallgefahr immens.

Zunächst gilt es zu klären, was der Begriff „Mischkonsum“ bedeutet: Verschiedene Drogen, die zusammen eingenommen werden, sorgen für die Verwendung dieses Terminus. Dabei kann es sich um die unterschiedlichsten Substanzen handeln, wie etwa Cannabis, Ecstasy, Crystal Meth, LSD, Alkohol oder auch Medikamente.

Sobald Personen mindesten zwei verschiedene Rauschmittel in Kombination konsumiert haben, wird allgemeinhin von Mischkonsum gesprochen.

Was viele nicht ahnen: Mischkonsum ist in vielen Fällen nicht nur äußerst bedenklich, sondern auch lebensgefährlich. Denn die Zusammenkunft von verschiedenen Drogen und Alkohol hat mit hoher Wahrscheinlichkeit unvorhersehbare Wechselwirkungen. Viele Stoffkombinationen sind bis heute nicht ausreichen erforscht, weshalb von Mischkonsum in diesen Fällen grundsätzlich abgesehen werden sollte.

Nicht zuletzt sind auch Konsumenten in Gefahr, die Medikamente, wie Antibiotika, einnehmen und auf Drogen nicht verzichten wollen. Die Wirkung des Mischkonsums ist in solchen Situationen nicht nur unvorhersehbar, sondern kann von Person zu Person unterschiedlich ausfallen. Nicht zuletzt kann die Leber schwere Schäden nehmen, was sich in den Leberwerten widerspiegelt.

Für einige Arten von Mischkonsum liegen jedoch bereits fundierte Daten vor. Entsprechend folgt eine Auflistung einiger bekannter Wechselwirkungen:

  • Alkohol und „Gras“: Cannabis wird nicht selten mit alkoholischen Getränken kombiniert. Dabei nehmen oft die Leistungsfähigkeit und das Reaktionsvermögen ab. Auch Übelkeit und Erbrechen treten häufig auf.
  • Ecstasy und Speed: Die aufputschende Wirkung kann sich hier unvorhersehbar verstärken. Es besteht Gefahr zur Vergiftung, Überdosierung und zu starker Belastung des Herz-Kreislaufsystems.
  • LSD und Crystal: Möglich sind hier unangenehme Halluzinationen und eine Verminderung der LSD-Wirkung.
  • Crystal und Speed: Hier können die Warnsignale des Körpers versagen, die beispielsweise das Potential besitzen, bei zu hoher Zufuhr von Alkohol eine Alkoholvergiftung zu verhindern.
  • LSD und Cannabis: Konsumenten riskieren bei dieser Mischung mit erhöhter Wahrscheinlichkeit eine Psychose.

Mischkonsum im Verkehrsrecht

Verschiedene Drogen und Medikamente können zusammen unvorhersehbare Wechselwirkungen haben.
Verschiedene Drogen und Medikamente können zusammen unvorhersehbare Wechselwirkungen haben.

Im Verkehr kann durch Mischkonsum leicht der Führerschein entzogen werden. Denn schon die Einnahme von einzelnen Drogen am Steuer gilt als Straftat und zieht entsprechend schwerwiegende Sanktionen nach sich:

Wer das erste Mal unter Drogeneinfluss erwischt wird, muss ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot hinnehmen. Oft kommt es bei Drogenverstößen auch zur Anordnung der Teilnahme an einer MPU.

Kommt es zu Mischkonsum, können Verkehrssünder mindestens ein gleichwertiges Strafmaß erwarten. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Kombination verschiedener potenter Substanzen zu absoluter Fahruntüchtigkeit führt. Wird trotz dieses Zustandes ein Fahrzeug geführt, kommt § 316 Strafgesetzbuch (StGB) zum Tragen. Absatz 1 des Paragraphen besagt:

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

Wer also einer Geldstrafe weit über 500 Euro oder einer einjährigen Freiheitsstrafe entgehen will, sollte bei Mischkonsum auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verzichten. Ansonsten ist es auch nicht auszuschließen, dass bei einem entsprechenden Drogencocktail Betroffenen auch noch Vorsatz vorgeworfen wird.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

Bildnachweise